Corona-Antigen-Schnelltests

Wir bieten KEINE SCHNELLTESTS mehr an.

Bitte wenden Sie sich an das Testzentrum im PEP 1. OG

Wann kann ich mich testen lassen?

Wir bieten Schnelltests mit Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten an:
JULI 2021: Montag bis Samstag von 9.00 bis 11.30 Uhr

Bis auf weiteres bieten wir KEINE SCHNELLTESTS an.
Bitte wenden Sie sich an das Testzentrum im PEP 1. OG:

www.testteams.de

Wer profitiert von dem Test?

Sie wollen jemanden besuchen?
z.B. in einer Pflegeeinrichtung oder ältere Menschen (Eltern, Großeltern). Dann gibt Ihnen der Test mehr Sicherheit und kann das Risiko für eine Übertragung des Virus vermindern.

Sie planen eine Reise?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Reisegesellschaft / der Fluglinie und Ihrem Zielland über die Testanforderungen. Wir führen einen PoC-Antigen Schnelltest auf SARS-CoV-2 durch.

Wer kann den Test durchführen lassen?

Der Test ist vorgesehen für Menschen ohne Krankheitszeichen. Stellen Sie sich bitte folgende Fragen:

  • Haben Sie Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmacksveränderungen,…)?
  • Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Erkältungssymptome?
  • Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Patienten?
  • Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer Person, bei der ein Corona-Verdacht bestellt?

Wenn eine dieser 4 Fragen mit „ja“ beantworten oder Sie sich krank fühlen, können Sie NICHT zum Test kommen. Bitte nehmen Sie Kontakt zum Hausarzt auf oder rufen bei der Hotline 116 117 an.

Tests bei Kindern und Jugendlichen:

  • Die Testung ist ab einem Alter von 3 Jahren möglich, bei der Durchführung muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
  • Nur Kinder und Jugendliche OHNE Erkältungssymptome können getestet werden.
  • Bei kleinen Kindern wird der Abstrich aus dem Rachen anstatt über die Nase entnommen.
  • Wehrt sich eine Kind sehr stark, ist eine Testung nicht möglich.
  • Für jedes Kind muss online ein separater Termin gebucht werden.
  • Bitte bringen Sie einen Kinderausweis oder die Versicherungskarte des Kindes und einen Ausweis der erwachsenen Begleitperson mit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Terminvereinbarung erforderlich:
  • Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
  • Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske und bringen einen Lichtbildausweis mit.
  • Testgebühr:
    • Jeder Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalstort in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Anspruch auf einen gratis Test pro Woche (Bürgertests)
    • Für jeden weiteren Test erheben wir eine Testgebühr von € 35,- direkt vor Ort in bar oder mit Karte zu bezahlen.
    • Schüler und Studierende mit Ausweis erhalten 20% Rabatt
    • Für Firmen, die Ihre Mitarbeiter/innen testen lassen wollen, erstellen wir gerne ein Angebot
  • Das Ergebnis bekommen Sie nach einer Wartezeit von 15 bis 30 Minuten ausgehändigt oder – wenn gewünscht – elektroniosch per SMS oder E-Mail.
  • Wir führen einen PoC-Antigentest auf SARS-CoV-2. 
  • Im Falle eines positiven Testergebnisses sind Sie verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben und das Testergebnis (bei einem Arzt oder in einem Test-Center) durch einen ein PCR-Test bestätigen zu lassen.
  • Die Apotheke ist verpflichtet, positive Testergebnisse namentlich an das Gesundheitsamt zu melden.

Zu beachten: Folgende Dokumente (Einverständniserklärung mit Datenschutz und Fragebogen) sollten ausgefüllt vor Ort mit gebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, besteht die Option diese noch vor Ort auszufüllen.

Einverständniserklärung mit Datenschutz und Fragebogen zur Selbsteinschätzung

Einwilligungserklärung zur Durchführung des Antigen-Schnelltests (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2

Bei der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasopharyngealabstrich durchgeführt. Dafür wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen.

Ist der Antigentest positiv, hat der Getestete unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.

Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.

Ich habe die oben aufgeführten Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2 gelesen und stimme der Durchführung zu. Mir ist bekannt, dass ich die Kosten dafür selbst tragen muss.

Datenschutzinformation

Sehr geehrte/r Patient/in,

im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Tests auf SARS-CoV-2 erheben wir die SaniPep Apotheke im Einkaufs-Center Neuperlach, Ollenhauerstr. 6 81737 München
als Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Vor- und Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und – sofern angegeben – E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG.

Im Rahmen der Abrechnung sind wir gesetzlich verpflichtet die folgenden Daten von Ihnen zu speichern: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift, Art der Leistung, Testgrund nach §§ 2 bis 4b TestV, Tag, Uhrzeit und das Ergebnis der Testung, Test-ID, Mitteilungsweg des Ergebnisses, bei positivem Ergebnis Nachweis der Meldung an das zuständige Gesundheitsamt sowie diese Bestätigung zur Durchführung des Tests. Diese Daten werden nicht zu Abrechnungszwecken an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, können aber im Rahmen einer eventuellen Abrechnungsprüfung verwendet werden. Rechtsgrundlage ist Artikel 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 5 und 6, § 7a TestV. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 TestV nach dem 31. Dezember 2024.

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese als Pflichtfelder markierten Daten können wir den Test jedoch nicht durchführen. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf  Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@sanipep.de wenden.